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Kinder im Auto: Bis wann muss ein Kindersitz sein?

Sicherheit ist bei Autofahrten ein absolutes Muss – vor allem mit Kindern auf der Rückbank oder auf dem Beifahrersitz. Kinder brauchen meist noch in der vierten Klasse einen Kindersitz.


Kindersitz ist im Grundschulalter ein Muss

Kindersitze dürfen bis ins Grundschulalter bei keiner auch noch so kurzen Autofahrt fehlen. Darauf verzichten kann man erst ab einer Körpergröße von 1,50 m, die selten vor dem 10. Geburtstag erreicht wird. Ab dem 12. Geburtstag besteht, auch bei einer Größe von unter 1,50 m, laut Straßenverkehrsordnung StVO keine Kindersitzpflicht mehr.

Falls Sitzerhöhungen verwendet werden (in der Regel ab einem Körpergewicht von 15 kg zulässig und ggf. von der Körpergröße abhängig, siehe Herstellerangaben), sollten sie zumindest mit einer Rückenstütze und seitlichen Kopfstützen ausgestattet sein. Der Gurt muss durch Führungen verlaufen, sogenannte Hörnchen: dann sitzt der Gurt auf dem Beckenknochen und liegt an der Schulter an. Er darf nicht über den Bauch und auch nicht über den Hals gespannt werden, denn dies kann schwere Verletzungen verursachen.  

Mit dem Auto unterwegs: Tipps für kindersichere Fahrten

  • Kinder unter 12 Jahren bzw. bis zu einer Größe von 1,50 m dürfen im Auto nur mit Kindersitz transportiert werden.
  • Es gilt immer Anschnallpflicht und der Gurt muss gespannt sein, damit der Sitz sich nicht bewegen kann.
  • Gurt sollte straff am Körper des Kindes anliegen, so dass beispielsweise zwischen Gurt und Oberkörper des Kindes gerade noch eine flache Hand hindurchpasst.
  • Schultergurt muss - wie der Name schon vorgibt - über der Schulter liegen.
  • Dicke Jacken im Auto möglichst ausziehen, denn sie verzögern die Schutzwirkung des Gurts.

Wer haftet? – Unfall mit „Fremd-Kindern“ im Auto

Bei Unfällen zahlt laut ADAC die Kfz-Haftpflicht des Schuldigen, bei Teilschuld muss der jeweilige Anteil ermittelt werden. Eine Insassenversicherung greift auch, wenn man selbst den Unfall verschuldet und sie schützt im Falle einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage. Diese Angaben zur Schadensübernahme sind allerdings ohne Gewähr.

Sollte euch ein gebrauchter Kindersitz angeboten werden, erkundigt euch, ob dieser noch den heutigen Sicherheitsstandards entspricht. Weitere Informationen findet ihr auch unter www.adac.de/kindersitz-ratgeber

Wir wünschen euch eine gute & sichere Fahrt! 



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